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  • Information über gesetzliche KurenDatum15.08.2010 13:40
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Heilkur

    obwohl der Gesetzgeber die Heilkuren zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen gemacht hat, stelle ich immer wieder fest, dass viele Menschen das nicht wissen. Viele Ältere und auch Pflegebedürftige fragen ihren Arzt erst gar nicht nach einer Kur und dieser "vergisst", die Leistung.

    Aus diesem Grund meine Frage, wie sind Ihre Erfahrungen? Sollte über die Möglichkeiten einer gesetzlichen Heilkur oder auch einer geriatrischen Rehabilitation mehr informiert werden?

    In Erwartung Ihrer Antworten

    Yvonne Erdmann

  • In seinem Newsletter "hmanage Newsletter 367 vom 27.01.2009" stellt Prof. Hildebrand den "Pflegeführer - ambulant" vor. Ich zitíere:

    "Buchbesprechung

    Bewertung (+++) = sehr gut über (0) = neutral bis (-) = nicht empfehlenswert. Bestellung – soweit nicht ausgeschlossen – durch Anklicken des Titels hier oder über unsere Website http://www.hmanage.net bei Amazon.

    Erdmann, Yvonne, Der Pflegeführer – ambulant, Norderstedt 2008, ISBN 9783833430657, AMAZON

    Heute wollen wir gern auf die überarbeitete (und auf gut 240 Seiten angewachsene) Fassung eines Buches hinweisen. Schon auf dessen erste Auflage (2005) wurde im hmanage Newsletter 205 lobend hingewiesen, obwohl es gar nicht zum engeren Themenkreis dieses Newsletters gehört: Dem (Qualitäts-) Management und dem Zusammenspiel der Berufsgruppen in Gesundheitseinrichtungen.

    Es ist kein Managementbuch, sondern ein aktuelles, sehr gut lesbares und gründlich recherchiertes Nachschlagewerk für diese Materie für all jene, die in der ambulanten Pflege tätig sind oder als Kooperationspartner mit dieser zu tun haben, vor allem für deren unfreiwillige Nutzer: ...

    Wer nicht mitten im Geschehen dieser speziellen Materie steckt, hat es schwer zu begreifen, was unter welchen Voraussetzungen für das zusätzliche Geld geboten wird, das den Versicherten dafür mit steigenden Beträgen aus der Tasche gezogen wird. Auch der Laie in Fragen der verzwickten deutschen sozialen Sicherung versteht mit diesem Buch, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kasse zahlt, wann die Pflegekasse einspringt und welche sonstigen Hilfsmöglichkeiten es gibt. Verdienstvoll für Nichtexperten ist besonders das Kapitel „Die Wahl des ambulanten Pflegedienstes“, aus dem man sogar Wesentliches über die Pflegetheorien erfährt. Das Buch ist primär für die „Kunden“ des Systems gedacht, sicher aber auch eine große Hilfe für all jene in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Tätigen, die ihr Fachwissen in wenig Zeit um den Komplex der Pflege anreichern wollen. Auch der Rezensent hat bei der Lektüre eine Menge dazugelernt! (+++)

    Anmerkung: Hier werden nur Bücher und Texte besprochen, die der Rezensent aus persönlicher Einschätzung für die Arbeit in Gesundheitseinrichtungen empfiehlt, oder ärgerliche, deren Kauf und Lektüre man sich sparen sollte."

    Ich habe mich über diese Bewertung sehr gefreut.
    Ihre
    Yvonne Erdmann
  • Schulnoten für PflegediensteDatum18.01.2009 16:53
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegeversicherung

    Ab dem Jahr 2009 sollen die Ergebnisse der MDK-Prüfungen Hilfe für diejenigen geben, die einen Pflegedienst suchen. Sie sollen sich hierbei an einer Note - analog den Schulnoten - orientieren können.
    Mehr hierzu unter "Aktuelles"

    Mit freundlichen Grüßen

    Yvonne Erdmann

  • PflegeberatungDatum18.01.2009 16:49
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegereform

    Seit Januar 2009 haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse. Die Berater müssen hierzu den Pflegebedürftigen aufsuchen, falls dieser es wünscht.
    Mehr hierzu unter "Aktuelles"

    Yvonne Erdmann

  • pflegegeldzahlungDatum13.05.2008 03:27
    Foren-Beitrag von Yvonne Erdmann im Thema pflegegeldzahlung

    Guten Morgen Pitti,

    ich kann Deinen Ärger wohl nachvollziehen. Ich würde noch einmal mit der Pflegekasse telefonieren und Ihnen zwei Dinge sagen:
    a) aus der Überweisung an das Kreditinstitut geht hervor, wann das Geld angewiesen wurde - aber das ist nicht Diskussionsthema, denn die Pflegekasse hat als Überweiser sicherzustellen, dass das Geld den Empfänger pünktlich erreicht. Sie machen so etwas nicht das erste Mal.
    b) ich übergebe den Fall einem Anwalt (für Sozialrecht, ist ausgewiesen) wenn auch die Juni-Zahlung verspätet eintrifft (oder folgende).

    Soviel zunächst
    Alles Gute
    Yvonne Erdmann

  • Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegereform

    Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde vergangene Woche verabschiedet und tritt, wie geplant, zum 1. Juli 2008 in Kraft. Es bringt einige positive Veränderungen für Pflegebedürftige, wie Geldleistungen für "nur" dementiell Erkrankte und ein etwas höheres Pflegegeld.

    Viele wichtige Probleme bleiben aber ungelöst, wie die zu geringe Zeit und die Nichtberücksichtigung von Kommunikation in der professionellen Pflege, aber auch die ungenügende gesellschaftliche Unterstützung von Pflegepersonen. Da helfen auch die permanenten Aufrufe zum ehrenamtlichen Engagement wenig.

    Ich wünsche Ihnen die notwendige Kraft für Ihre Aufgabe.

    Ihre
    Yvonne Erdmann

  • Wechsel des PflegedienstesDatum26.12.2007 18:50
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegeversicherung

    Es ist nicht einfach, einen passenden Pflegedienst zu finden. Aber auch ein Wechsel ist allerdings keineswegs einfach, wie ich erst vor kurzem wieder begleitend und beratend erfuhr. Denn, wer sich zu einem Wechsel entschließt, weiß zunächst nur, was er (oder sie) nicht mehr will. Das sind zumeist: unpünkliches Erscheinen der Pflegekräfte, nicht angepasstes Handeln gegenüber dem Gepflegten oder deren Angehörigen, Unhöflichkeit, aber auch das Gefühl, "nicht richtig" gepflegt zu werden.

    Um jetzt den richtigen Pflegedienst zu finden, bedarf es einiger Suchkosten. Der neue Anbieter muß nicht nur die benötigten Leistungen erbringen können - in meinem Fall waren das Leistungen der Intensivpflege, wofür nur wenige Pflegedienste befähigt sind - es muß auch die "Chemie" zwischen dem Gepflegten und den Pflegenden stimmen.
    Der Gepflegte muß sich versorgt fühlen, geholfen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und mit Einfühlungsvermögen in seine Situation. Das ist eine Sache des Gefühls, es gibt hierfür aber auch meßbare Kriterien. Aber darüber ein anderes Mal.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Übergang in das neue Jahr.
    Mit freundlichen Grüßen

    Yvonne Erdmann

  • Leistungen für DemenzkrankeDatum16.07.2007 05:59
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegereform

    Ab 2008 sollen auch Demenzkranke Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. (Das ist ein Grund für den Anstieg der Beiträge)
    Ich finde es gut, dass endlich auch diese Gruppe berücksichtigt wird.
    Ob allerdings jeder oder jede Demenzkranke die Höchstsumme von 2.400 Euro Unterstützung pro Jahr erhalten wird, halte ich für fraglich, wenn ich die Summen betrachte, die hierfür eingestellt werden sollen.
    Genaueres in dem Beitrag unter "Aktuelle Informationen".

    Alles Gute

  • Rechnung vor Leistungserbringung?Datum06.06.2007 12:12
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Pflegeversicherung

    Eigentlich sollte es normal sein, dass auch in Pflege erst die Leistung erbracht und dann die Rechnung erstellt wird. Der Gesetzgeber ist jedenfalls von solchen Verhältnissen ausgegangen.
    Die Dt. Gesellschaft für Versicherte und Patienten machte jetzt darauf aufmerksam, dass viele professionell Gepflegte ihre Rechnungen vor der Pflegeleistung erhalten. Damit ist eine Kontrolle der Leistungen, ob wirktlich alles erbracht wird, was bezahlt wurde, kaum möglich.
    Vergleichen Sie auch den Beitrag unter der Rubrik "aktuelle Information"

    Yvonne Erdmann

  • VorsorgevollmachtDatum07.06.2006 05:48
    Thema von Yvonne Erdmann im Forum Vorsorge

    Viele Menschen glauben, dass ihre nächsten Angehörigen - Ehepartner, Kinder oder Eltern - für sie wichtige Entscheidungen treffen können, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls.

    Das ist aber nicht so. Falls nicht vorgesorgt wurde, muss das Gericht über einen Betreuer entscheiden. Das kann dauern und es fallen nicht unerhebliche Kosten an.

    Besser ist es, man sorgt für solche Fälle mit einer Vorsorgevollmacht vor. Ein Muster einer solchen Vollmacht finden Sie unter der Rubrik "Rat und Hilfe".

    Auf, dass uns die Anwendung einer solchen Vorsorgevollmacht erspart bleibt.

    Ihre

    Yvonne Erdmann

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Beiträge: 18
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