Eigentlich sollte es normal sein, dass auch in Pflege erst die Leistung erbracht und dann die Rechnung erstellt wird. Der Gesetzgeber ist jedenfalls von solchen Verhältnissen ausgegangen. Die Dt. Gesellschaft für Versicherte und Patienten machte jetzt darauf aufmerksam, dass viele professionell Gepflegte ihre Rechnungen vor der Pflegeleistung erhalten. Damit ist eine Kontrolle der Leistungen, ob wirktlich alles erbracht wird, was bezahlt wurde, kaum möglich. Vergleichen Sie auch den Beitrag unter der Rubrik "aktuelle Information"