Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 1.664 mal aufgerufen
 Pflegeversicherung
Conny Offline



Beiträge: 1

07.04.2010 21:18
Einstellung des Pflegegeldes durch AOK Antworten

Hallo zusammen,

Zur Person meines Bruders:

Alter 42 Jahre alt
ist seit Geburt teilweise geistig- und sprachbehindert,
60 % schwerbehindert,
hat einen BMI von 74,9 bei einem Gewicht von ca. 240 kg und einer Größe von 1,79 m,

seit ca. 6 Monaten Ulcus cruris (offene nässende Wunden) zunächst an einem dann an beiden Unterschenkeln,
Bluthochdruck

Meniskusschaden links nach Sturz
MRSA-Infektion (methicillinresistenter Staphylococcus aureus) - Information durch Pflegedienst (nicht durch Arzt) ca. 2 Wochen nach Krankenhausentlassung


Mein Bruder erhielt seit ca. 3 Jahren bis vor kurzem häusliche Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die häusliche Krankenpflege beinhaltete gemäß Verordungen des Hausarztes nur das Anlegen von Kompressionsverbänden und bei Bedarf Verbandswechsel.

Seit Dezember 2009 erhält mein Bruder Pflegegeld der Pflegestufe I. Er wird von unserer Mutter gepflegt und ist mit ihrer Pflege vollsten zufrieden und will keinen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Mittlerweile wurde dem Pflegedienst (häusliche Krankenpflege)gekündigt.

Der Pflegedienst teilte meinem Bruder ca. 2 Tage vorher mit, daß eine Angestellte der AOK mitkäme um sich die Wunden anzusehen.

Diese "AOK-Pflegekraft" stand fast immer nur im Eingangsbereich des Wohnzimmers. Sie schaute sich die Wunden nicht an und fragte die Schwester des Pflegedienstes nur, was sie jetzt gerade mache, um in ihrer Mappe ein Häkchen oder Kreuzchen zu machen.

Die "AOK-Pflegekraft" wollte meinem Bruder vorschreiben, welchen Arzt er aufzusuchen hätte. Als er es ablehnte, stellte die Pflegekraft dann fest, das mein Bruder zu Hause nicht gut gepflegt wird.
Es wurde von diesen beiden Damen für richtig befunden, das der Patient mit seinen Angehörigen nicht von dem Hausarzt informiert wurde, sondern nur der Pflegedienst. Außerdem wurde meinem Bruder seit ca. 2 Wochen der Einblick in die Pflegedokumentation verwährt.

Ein Wort gab dann das andere, wobei die Dame der AOK schließlich rausgeworfen wurde.

Mit der Schwester des Pflegedienstes gab es ein Gerangel um die Pflegemappe. Sie hat nun vor uns wegen Körperverletzung anzuzeigen.

Der gekündigte Pflegedienst (AWO) hat nun beim Amtsgericht für meinen Bruder eine Betreuung anregen lassen.

Aber von uns, insbesondere mein Bruder wollte das keiner und hielt es auch nicht für angebracht.

Momentan befindet sich mein Bruder erneut im Krankenhaus wegen seiner Wunden und der MRSA.


Mein Bruder erhielt nun diesen Brief der AOK mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr ...,

bei Ihnen liegen die Voraussetzungen der Pflegestufe I vor.

Ihre Pflege wird zur Zeit durch Ihre privaten Pflegekräfte nicht sichergestellt.

Sie haben die Möglichkeit, die Grundpflege durch eine Sozialstation, bzw. einen Pflegedienst bis maximal 440,00 € durchführen zu lassen.

Schließen Sie bitte mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl einen Vertrag ab, und übersenden Sie uns die Kopie des Vertrages.

Das Pflegegeld wird bis zur Klärung Ihrer Pflegesituation von uns eingestellt.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich bitte an. (Ende d. Briefes)

Mein Bruder kann alleine stehen, gehen / Treppensteigen (dauert aber lange), sich teilweise anziehen, teils auskleiden, aufstehen (dauert eine Ewigkeit) und Zu-Bett-Gehen, sich kämmen, sich teils
selbst rasieren, zum teil selbst waschen (aber nur Katzenwäsche), selbst essen, und seine Zähne pflegen, selbst duschen, Nagelpflege.

Er benötigt Hilfe beim:
waschen, auskleiden, Zahnpflege, ankleiden, Fußpflege(mobile Fußpflegerin), teils Hilfe beim rasieren, mundgerechte Zubereiten der Nahrung, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Hilfe beim Stuhlgang


Häusliche Krankenpflege und Grundpflege sind doch verschiedene Paar Schuhe oder liege ich da falsch?

Es gibt doch ein Wahlrecht in der Pflegeversicherung; ob Pflegegeld, Sachleistung durch Pflegedienst oder Kombileistung.
Oder wurde es für Behinderte Menschen abgeschafft?

Es sieht fast so aus, wenn die Dame der AOK sich durch ihren Rauswurf mit ihrem negativen Bericht(Grundpflege nicht sichergestellt) rächen will.

Laut AOK-Mitarbeiterin hat man keinen Anspruch auf diesen Bericht, würde unter Datenschutz fallen.

Was nun?
Wer kann freundlicherweise bezgl. der Einstellung des Pflegegeldes weiterhelfen? (Einsprüche / Urteile)


Mit freundlichem Gruß
Conny

Yvonne Erdmann ( Gast )
Beiträge:

10.04.2010 13:54
#2 RE: Einstellung des Pflegegeldes durch AOK Antworten

Guten Tag Conny,

auf den ersten Blick scheint mir einiges bei Euch falsch gelaufen zu sein. Zunächst, die häusliche Krankenpflege verordnet ein Arzt, in der Regel der Hausarzt. Er entscheidet, ob diese Leitung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig ist, wann sie beginnt und wie lange sie dauert. Die Krankenkasse oder der Pflegedienst, der diese Leistungen ausführt, können hier nicht über die Leistungen entscheiden. Die Krankenkasse hat nur die Möglichkeit, sich beim verordnenden Arzt zu erkundigen, ob die Leistung notwendig ist.
Die AOK kann nicht einfach beim Patienten kontrollieren. Für die Qualitätskontrolle ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zuständig, abgekürzt MDK. Er meldet sich vorher an und vereinbart einen Termin mit dem Versicherten.
Die Krankenkasse kann dem Patienten nicht vorschreiben, welchen Arzt er zu wählen hat. Das gilt auch für die AOK. Wir haben in Deutschland immer noch die freie Arztwahl. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Versicherte, in diesem Falle Ihr Bruder, einen Hausarztvertrag der Krankenkasse gewählt hat. In diesem Fall hat der Versicherte zunächst immer den Hausarzt aufzusuchen.
Die Pflegedokumentation enthält die Pflegeziele und den Pflegeplan und in ihr sind die einzelnen Leistungen am oder für den Patienten - entsprechend dem Pflegeplan - dokumentiert. Die Dokumentation gehört dem Pflegedienst, aber der Patient hat ein Einsichtsrecht. Es handelt sich schließlich um Daten, die ihn betreffen.
Und nun noch zur angeblich schlechten Pflege durch die Angehörigen. Ob das der Fall ist, kann nur der MDK feststellen oder ein Pflegedienst, im Rahmen einer sogenannten Pflegevisite. Letztere haben Versicherte, die Geldleistungen erhalten, nach § 37 SGB XI, bei Pflegestufe I, einmal im halben Jahr durchführen zu lassen. Der Versicherte kann sich hier allerdings den Pflegedienst, der die Visite durchführt, selbst aussuchen. Im Rahmen der Visite sollen die Angehörigen, die den Pflegebedürftigen pflegen, beraten werden, wie sie günstiger diese Leistung erbringen können, z.B. rückenschonender.

Was wäre in Ihrem Fall also ratsam?
Zunächst das Gespräch mit dem Hausarzt? Hat er veranlasst, dass die Krankenpflege eingestellt wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, bitte Krankenpflege neu verordnen.
Dann das Gespräch mit der Pflegekasse, darauf verweisen, dass nur der MDK die Qualität prüft. Einspruch gegen die Einstellung des Pflegegeldes erheben.

Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen hören würde, wie es weitergegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Erdmann

 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz