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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 1.053 mal aufgerufen
 Pflegeversicherung
Yvonne Erdmann ( Gast )
Beiträge:

31.10.2006 14:12
ausländische Haushaltshilfe Antworten

Da ich in der letzten Zeit mehrfach gefragt wurde, ob die günstigen Regelungen für ausländische Haushaltshilfen beihehalten werden - hier zunächst eine kurze Antwort: Ja!
Wer eine Haushaltshilfe - zumeist aus einem osteuropäischen Land - für seinen pflegebedürftigen Angehörigen beschäftigt, muss diese auch weiterhin nur bei der Ausländerbehörde anmelden, wenn die Hilfskraft bis zu 3 Monaten beschäftigt wird.

Schauen Sie hierzu auch in die Rubrik "Aktuelle Infos".

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Erdmann

Greta Offline



Beiträge: 11

20.04.2010 11:25
#2 RE: ausländische Haushaltshilfe Antworten

liebe frau erdmann,
wie ist denn der fall, wenn man 2 ausländische haushaltshilfen beschäftigt, die sich je nach 3 monaten abwechseln würden? oder müsste man dann auch eine arbeitserlaubnis beantragen?

vielen dank :)

Yvonne Erdmann ( Gast )
Beiträge:

22.04.2010 20:39
#3 RE: ausländische Haushaltshilfe Antworten

Guten Abend Greta,

wenn Sie mehrere Haushaltshilfen nacheinander beschäftigen und die Beschäftigungsdauer 3 Monate nicht übersteigt, gilt die oben von mir skizzierte Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Erdmann

Greta Offline



Beiträge: 11

27.04.2010 15:52
#4 RE: ausländische Haushaltshilfe Antworten

vielen dank für die antwort,

lg

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