Häusliche Krankenpflege wird vom behandelnden Arzt verordnet. Sie wird im Haushalt des Patienten erbracht. Zumeist werden die Maßnahmen durch Angehörige erbracht, die im Haushalt des Patienten leben. Falls notwendig, werden sie hierfür durch professionelle Pflegekräfte angeleitet. Nur wenn die Krankenpflege weder vom Versicherten noch von einem Angehörigen erbracht werden kann, finanziert die Krankenkasse häusliche Krankenpflege durch professionelle Pflegekräfte.
Es ist nicht ganz richtig. Lediglich die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet, wie z.B. Injektion, Blutzuckerkontrolle, Verbände, usw. Diese Maßnahmen nach SGB 5 werden von den Krankenkassen übernommen, die Pflege dagegen (Körperpflege, Baden, Duschen, usw.) wird entweder von den Patienten selbst bzw. deren Angehörigen oder von der Pflegeversicherung finanziert und bedarf keiner ärtlichen Verordnung mehr. Man spricht dann von Maßnahmen nach SGB 11. Früher konnten die Hausärzte nach Entlassung aus dem Krankenhaus für ca. 2 Wochen Grundpflege verordnen. Das ist heute nicht mehr der Fall. Dieser Unterschied zwischen Pflege und Behandlungspflege ist sehr wichtig und wird leider viel zu oft nicht wahr genommen oder mißverstanden.