Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 820 mal aufgerufen
 Pflegeversicherung
Calimero Offline



Beiträge: 2

20.11.2008 19:36
Rentenanspruch für Pflegepersonen Antworten

Hallo, ich bin berufstätig, erwäge aber, die Pflege meiner Mutter (82, Alzheimer-Demenz, Pflegestufe II) zu übernehmen. Ich würde dafür das Haus meiner Eltern umbauen und mit meiner Familie einziehen, den Job aufgeben. Das ist natürlich ein ziemliches Vorhaben und ich möchte finanziell nicht komplett baden gehen. Kann mir jemand erklären, worauf sich die "Grundlage in % der monatlichen Bezugsgröße" (http://www.kv-media.de/Internet/Pflegeve...son.htm#vorauss) bezieht? Was ist denn da die Bezugsgröße? Beitragsbemessungsgrundlage? Aber wo erfahre ich den aktuellen Satz? Sorry, kapier ich nicht! Danke schon jetzt für eure Hilfe!

Yvonne Erdmann ( Gast )
Beiträge:

21.11.2008 17:57
#2 RE: Rentenanspruch für Pflegepersonen Antworten

Hallo Calimero,

zunächst vielen Dank für Deine Frage und alle Hochachtung für Deine Überlegungen. Leider ist eine Antwort nicht ganz so einfach, wie Du sicher schon erahnst. Deshalb betrachte meinen Beitrag als eine erste Hilfe: Als Pflegender ohne weitere Erwerbsarbeit bis Du durch die Pflegeversicherung unfallversichert und rentenversichert. Du erhälst kein Einkommen durch die Pflegeversicherung, sondern die Geldleistungen der Pflegestufe II stehen Deiner Mutter zu. Sie kann mit diesem Geld den Pflegepersonen, also auch Dir, eine Anerkennung geben oder auch nicht. Erhälst Du Geld von Deiner Mutter ist dies kein steuerpflichtiges Einkommen für Dich, muss also gegenüber dem Finanzamt nicht als solches angeben werden.
Die Pflegekasse zahlt für den Pflegenden Beiträge zur Rentenversicherung, wenn er oder sie nicht anderweitig versichert ist, beispielsweise über die Mitversicherung bei einem Ehepartner. Die Beiträge richten sich nach der Pflegestufe und dem Pflegeaufwand und sind gering, anhaltsweise von 6 bis 20 Euro Zahlbetrag pro Monat.
Wenn es Dich genauer interessiert, empfehle ich Dir meinen neuen "Pflegeführer - ambulant", speziell das Kapitel 2.6.8 mit den entsprechenden Beispielrechnungen.
Soweit fürs Erste

Alles Gute

Yvonne Erdmann

Calimero Offline



Beiträge: 2

23.11.2008 15:21
#3 RE: Rentenanspruch für Pflegepersonen Antworten

Danke Frau Erdmann. Habe mittlerweiler bei der dt. Rentenversicherung auch die etwaigen Beitragszahlungen gefunden - ist ja lächerlich wenig. Zu wenig, fürchte ich; möchte nicht im Alter mit nichts dastehen. Das ist traurig, oder? Nochmals danke sehr für Ihre Antwort! Calimero

 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz