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 Pflegeversicherung
Gast
Beiträge:

16.03.2006 10:02
Krankheiten und Behinderungen, die Pflegebedarf verursachen können Antworten

Krankheiten und Behinderungen, die einen Pflegebedarf nach dem Pflegeversicherungsgesetz verursachen können, sind:

1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat

2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, und

3. Störungen des Zentralnervensystems, wie Antriebsstörungen, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, Neurosen, endogene Psychosen oder geistige Behinderungen.

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